21 ohne Weiteres abgestellt werden. Den Akten sind darüber hinaus keine Hinweise zu entnehmen, wonach I.________ P.________ – nebst seiner Funktion als Hauswart – noch für spezielle Betriebsabläufe oder die Überwachung bzw. ständige Kontrolle von Maschinen etc. verantwortlich gewesen wäre. Solches wird denn auch nicht speziell geltend gemacht.