Dass im 2. Obergeschoss/Dachgeschoss eine zusätzliche Wohnung (anstelle der bewilligten Büroräumlichkeiten) gebaut wurde, ergibt sich nach Ansicht der Kammer bereits gestützt auf die vorliegenden Pläne. Die gebauten Räumlichkeiten verfügen mit zwei Badzimmern (eines davon mit Badewanne), einem separaten WC sowie einer grosszügig gestalteten Küche und einem Wohn- und Essbereich über alle Annehmlichkeiten einer voll ausgestatteten Wohnung. Der Zeuge T.____