214, Z. 30 f.). Auf Vorhalt des Berichts über die Begehung, wonach drei Wohnungen bzw. zwei Wohnungen und fünf Zimmer mit WC und Bad gebaut worden seien, erklärte der Beschuldigte: «Es ist keine einzige Wohnung. Es sind nur ausgebaute Zimmer, welche eine Dusche haben. Aktuell hat es einfach Zimmer […]» (pag. 214, Z. 37 ff.). Der Beschuldigte bestätigte sodann auf Vorhalt des Plans gemäss pag. 52, dass er so gebaut habe. Es handle sich aber nicht um Wohnungen, sondern um einzelne Räume (pag. 214, Z. 44 f.).