17 weichungen ausgegangen sei, welche nach Abschluss der Arbeiten mit dem Einreichen einer Planänderung rechtens sein würden (pag. 109, Z. 218 f.). Hinsichtlich der Nutzung der besagten Räumlichkeiten erklärte der Beschuldigte, dass er das Gewerbelokal an die K.________ GmbH vermietet habe. Die anderen Räumlichkeiten nutze er selbst. Auf Frage, ob die Angestellten der K.________ in den genannten Räumen arbeiten würden, entgegnete er: «Nein. Sie sind jedoch alle bei der Gemeinde C.________ ordnungsgemäss angemeldet. Sie Wohnen in den genannten Räumen der K.________ GmbH». (pag. 108, Z. 130 ff.).