Die 2- Zimmerwohnung werde seines Erachtens auch als Wohnraum benutzt (pag. 219, Z. 1 f.). Bei der 6-Zimmerwohnung seien teilweise Damen aus den Zimmern gekommen. Er habe das als Wohnraum erfasst (pag. 219, Z. 10 ff.). Der Beschuldigte gab anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 1. Dezember 2017 zu Protokoll, er habe das Gebäude bis auf den ersten Stock Innenausbau gemäss Baubewilligung gebaut (pag. 106, Z. 26 f.; Hervorhebungen durch die Kammer). Auf Vorhalt der Abweichungen vom ursprünglichen bzw. bewilligten Bauplan erklärte er, es sei bis jetzt immer legal gewesen, dass man nach Bauschluss die definitiven Baupläne nachreiche.