jeder selbst für seine Taten gerade stehen. Ich habe ihn immer wieder darauf hingewiesen, dass es eine Projektänderung braucht […]» (pag. 102, Z. 113 ff.). Aus dem Begehungsbericht vom 6. September 2017 geht hervor, dass die Räumlichkeiten im Begehungszeitpunkt bereits gemäss dem neuen Baugesuch vom 11. Juli 2017 ausgeführt wurden (pag. 42). Dies wurde vom Zeugen T.________ anlässlich seiner Befragung am 6. Juni 2019 bestätigt. Letzterer ergänzte auf konkrete Nachfrage zum 1. Obergeschoss, dass er in der 3-Zimmerwohnung gewesen und diese zum «Wohnen eingerichtet» gewesen sei (pag. 218, Z. 46 f.). Die 2- Zimmerwohnung werde seines Erachtens auch als Wohnraum benutzt (pag.