98, Z. 137 ff.). Auf seine Aussagen ist abzustellen, zumal sie auch mit den Schilderungen des Beschuldigten übereinstimmen. S.________ führte ebenfalls in sachlicher Weise aus, welche Rolle er im besagten Bauprojekt innehatte. Er gestand sich eigene Fehler ein, gab ferner zu, wenn er etwas nicht mehr wusste und äusserte sich auch kritisch und reflektiert, ohne den Beschuldigten jedoch übermässig zu belasten. Seine Aussagen stimmen denn auch mit denjenigen des Beschuldigten überein. T.________ schilderte seine Beobachtungen in sachlicher und nachvollziehbarer Weise.