_ GmbH, J.________, I.________ P.________ und L.________ vermietet hat. Bestritten wird indes, dass der Beschuldigte das Projekt mit massiven Abweichungen von der am 19. Juni 2013 erteilten Baubewilligung gebaut habe. Die Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss seien nicht als «Wohnungen» gebaut worden, er habe im 1. Obergeschoss keinen «Fitnessraum» und im 2. Obergeschoss keine zusätzliche 3-Zimmerwohnung erstellt. Im 2. Obergeschoss sei nur eine Wand verschoben worden und der Fitnessraum sei lediglich durch eine zwei Meter hohe Sichtschutzwand vom Ausstellungsraum abgetrennt.