10.4 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Wie bereits die Vorinstanz zutreffend festgestellt hat, ist vorliegend unbestritten, dass der Beschuldigte am 19. Juni 2013 die Baubewilligung für das am 7. Januar 2013 eingelangte Bauvorhaben «Anbau und Aufstockung der bestehenden N.________-Ausstellhalle, Neubau von Büros und zwei Wohnungen» am D.________(Weg) .________ erhalten hat, er beim vorliegenden Projekt als Bau-