Seitens des Beschuldigten sei mit den revidierten Plänen bei der Bauverwaltung C.________ vorgesprochen worden, als der Gesamtbau noch nicht fertiggestellt gewesen sei. Der Beschuldigte habe eine Projektänderung eingeben wollen. Ihm sei nicht bewusst gewesen, sich durch die nicht bewilligungsgemäss ausgeführten Innenausbauten sowie durch sein Vorgehen strafbar gemacht zu haben.