So wurden ihm gemäss Mietvertrag für die allgemeinen Abwartsarbeiten, Kontrolle und Überwachung der Heizung, Solaranlage, Kontrolle des Ausstellplatzes von der Miete monatlich CHF 600.00 des Mietzinses erlassen. Der Mietzins betrug nach dem genannten Abzug noch immer monatlich CHF 2'280.00 (pag. 84). Es ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass die Vermietung der Wohnung mit dem Zweck erfolgte, daraus einen Mietgewinn zu erzielen.