Ziff. 1.4.3. der Anklage: In Würdigung der objektiven und subjektiven Beweismittel, insbesondere gestützt auf den Mietvertrag vom 26.02.2017 (pag. 88 ff.), ist weiter erstellt, dass die E.________ sechs Zimmer an die K.________ GmbH unter dem Titel «Geschäftsräume» vermietete (pag. 88 ff.). Gemäss Begehungsbericht der Bauabteilung der Einwohnergemeinde C.________ wurden im Zeitpunkt der Begehung jedoch drei Zimmer als Wohnraum durch Damen der K.________ genutzt (pag. 42; namentlich Büro 1, Zimmer 2 und Zimmer 3). Gestützt auf diesen Bericht der Einwohnergemeinde C.__