Der Beschuldigte, in seiner Funktion als Bauherr und Bauleiter für das Projekt Anbau und Aufstockung der bestehenden N.________-Ausstellhalle (E.________), baute das Projekt mit massiven Abweichungen von der am 19. Juni 2013 erteilten Baubewilligung und vermietete die Räume unter Missachtung der Auflage (gemäss Dienstbarkeitsvertrag vom 22. August 2013), dass die beiden bewilligten Wohnungen nur durch betriebsnotwendiges an den Standort gebundenes Personal, den Betriebsinhaber oder den Betriebsleiter bewohnt werden dürfen, so dass das ursprünglich bewilligte Projekt nicht mehr als solches erkennbar ist.