8. Erwägungen der Kammer Bezüglich die oberinstanzlich wiederholten und einleitend zusammengefassten Einwände der Verteidigung betreffend Verletzung des Anklageprinzips zufolge vager Zeitangaben wird vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (S. 11 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 461). Die vorliegende Anklage (Strafbefehl vom 11. April 2018 und Berichtigung vom 26. Mai 2021) beschreibt zunächst in einem allgemeinen Teil die Ausgangslage und die vorgeworfene grundsätzliche Vorgehensweise des Beschuldigten bezüglich des Projekts Anbau und Aufstockung der bestehenden N.________-Ausstellhalle (E.____