als Hauswarte. Dies in der Absicht, mit den erzielten Mieteinnahmen einen Gewinn zu erzielen (Ziffer 1 des Strafbefehls vom 11. April 2018 bzw. Ziffer 1.5 der Anklageberichtigung vom 26. Mai 2021) ▪ Vermietung der nicht bewilligten 2-Zimmerwohnung im ersten Obergeschoss an nicht betriebsnotwendiges oder standortgebundenes Personal — namentlich an J.____