o durch Bauen ohne Baubewilligung, angeblich mehrfach begangen durch ▪ Erstellen einer 3-Zimmerwohnung, einer 2-Zimmerwohnung und 5 einzelner Zimmer mit je WC und Dusche sowie eines Fitnessraums anstelle der bewilligten Büros und Ausstellungsflächen im ersten Obergeschoss (Ziffer 1 des Strafbefehls vom 11. April 2018 bzw. Ziffer 1.2 der Anklageberichtigung vom 26. Mai 2021)