3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im oberinstanzlichen Verfahren wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug vom 14. Juli 2022 (pag. 543), ein ADMAS-Auszug vom 14. Juli 2022 (neu: Auszug IVZ [Informationssystem Verkehrszulassung] pag. 544 f.) sowie ein aktueller Bericht vom 13. Juli 2022 über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (pag. 538 ff.) eingeholt. Sodann wurden die Strafakten SK 21 377 der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern ediert, was dem Beschuldigten mit Verfügung vom 24. November 2022 mitgeteilt wurde (pag. 572 f.).