2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 5. November 2021 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 446). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 13. Mai 2022 (pag. 451 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 505 f.). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 1. Juni 2022 (pag. 517 ff.) wurde die Berufung auf die Schuldsprüche der Widerhandlungen gegen das Baugesetz (gesamte Ziff.