4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (1/2), sich zusammensetzend aus Kosten der Untersuchung BJS 17 14027 von CHF 300.00 , Kosten des Verfahrens PEN 18 545 (gemäss Beschluss SK 19 434 vom 03.06.2020) von CHF 500.00 und Kosten des Gerichts (inkl. schriftliche Begründung) von CHF 1’100.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1'900.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1’400.00. 5. [Eröffnungsformel]