Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1’400.00. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Widerhandlungen gegen das Baugesetz, mehrfach begangen von Januar 2013 bis September 2017 in .________ C.________, D.________(Weg) .________ (E.________), Parzelle Nr. .________, 1.1 durch Bauen ohne Baubewilligung, mehrfach begangen, durch