1.2.4 Vermietung des Zimmers 2 einer nicht bewilligten 3-Zimmerwohnung sowie des Büro-Empfangs im zweiten Obergeschoss an nicht betriebsnotwendiges oder standortgebundenes Personal, namentlich an H.________. Dies in der Absicht, mit den erzielten Mieteinnahmen einen Gewinn zu erzielen (Ziff. 1.7.2 der Anklageschrift) unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 1'621.45 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im Verfahren PEN 21 145,