A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Baugesetz, angeblich mehrfach begangen von Januar 2013 bis September 2017 in .________ C.________, D.________ (Weg) .________ (E.________), Parzelle Nr. .________, 1.1 durch Bauen ohne Baubewilligung, angeblich begangen durch Erstellen eines Studios anstelle eines bewilligten Büros im Zwischengeschoss (Ziff. 1.1. der Anklageschrift) 1.2 durch Missachtung von Auflagen, angeblich begangen durch