5. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen. 6. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43685, bestimmt auf CHF 650.00, trägt der Kanton Bern. 7. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 8. A.________ sind die ihm im Verfahren BM 18 43685 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 650.00 und die Geldstrafe von CHF 1'200.00, insgesamt ausmachend CHF 1’850.00, von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind.