16 vom 7. Mai 2019, SR180026 vom 30. Januar 2019, SR180016 vom 23. Januar 2019). 25.3 Widersprüchliche Beurteilung des gleichen Sachverhalts Mit Strafbefehl vom 26. Mai 2021 erklärte die Staatsanwaltschaft den Gesuchsteller wegen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz durch Teilnahme an einer Kundgebung von mehr als 15 Personen, begangen am 15. März 2021 in Bern, schuldig. Es soll sich folgender Sachverhalt zugetragen haben (BM ________): Der Beschuldigte nahm unbefugt an der unbewilligten Kundgebung «C_____