25.2 Einstellungsverfügung als widersprechender Strafentscheid Vom Gesuchsteller wird vorgebracht, als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichts 2C_308/2021 vom 3. September 2021 sei in noch hängigen Einspracheverfahren mit identischem Sachverhalt mit einer Einstellung der Verfahren zu rechnen. Aufgrund der Medienberichterstattung ist notorisch, dass im Nachgang zum genannten Bundesgerichtsurteil tatsächlich Verfahrenseinstellungen in zumindest ähnlichen Verfahren erfolgten (vgl. «Nur die Einsprecher kommen straffrei davon»