Dieser Effekt wurde durch mediale Präsenz der jeweils geltenden Vorschriften verstärkt. Sämtliche Entwicklungen im Zusammenhang mit der Pandemie wurden vom Bund wie auch von den Kantonen der Bevölkerung medienwirksam mitgeteilt und erhielten damit grösstmögliche Aufmerksamkeit bei einem breiten Adressatenkreis. Dies führte dazu, dass sich Unsicherheiten über die Geltung erlassener Vorschriften direkt auf die Umsetzungsdisziplin bei grossen Teilen der Bevölkerung niedergeschlagen hätten. Im Ergebnis würde es aus diesen Gründen die Rechtssicherheit ernsthaft gefährden, wenn der vorliegende Strafbefehl für nichtig erklärt würde.