Das anhand einer abstrakten Normenkontrolle zu prüfende streitige Verbot für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen von mehr als 15 Personen sei ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Es setze somit eine formellgesetzliche Grundlage voraus. Die angefochtene Verordnung des Kantons Bern sei