Zudem wurden ihm Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 100.00 auferlegt. Infolge Verzichts auf eine Einsprache erwuchs der Strafbefehl in Rechtskraft. 2. Mit Eingabe vom 12. Mai 2022 reichte der Gesuchsteller beim Obergericht des Kantons Bern ein Revisionsgesuch ein. Der Gesuchsteller beantragte, der Strafbefehl vom 26. Mai 2021 sei für nichtig zu erklären bzw. aufzuheben und die bereits bezahlte Busse und die Gebühren seien auf sein Konto zurückzuerstatten (pag. 1). 3. Mit Verfügung vom 20. Mai 2022 wurde vom Eingang des Revisionsgesuchs Kenntnis genommen und die amtlichen Akten bei der Staatsanwaltschaft ediert (pag. 9).