36 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 4'918.70. A.________ hat dem Kanton Bern 2/10 der für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichteten amtlichen Entschädigung von insgesamt CHF 4'918.70, ausmachend CHF 983.75, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ 2/10 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von insgesamt CHF 1'216.10, ausmachend CHF 243.20, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art.