C.________ wird gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche zusätzlich zu der rechtskräftigen Verurteilung gemäss Ziff. I.C. hiervor sowie in Anwendung von Art. 426 Abs. 1 StPO und Art. 428 StPO verurteilt: 1. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'160.00. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 350.00 (1/10 von CHF 3'500.00).