2. Zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 10'800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 16'032.00. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 700.00 (2/10 von CHF 3'500.00). 5. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von insgesamt CHF 663.25 an C.________ für dessen Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren. IV.