2. der groben Verletzung von Verkehrsregeln, begangen am 21. April 2019 am F.________ in G.________ durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit beim Rückwärtsfahren. und verurteilt wurde, C.________ eine Entschädigung von CHF 10'897.10 für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren zu bezahlen. C. C.________ schuldig erklärt wurde: 1. der Tätlichkeiten, begangen am 21. April 2021 [recte: 2019] am F.________ in G.________, zum Nachteil von A.________; 2. der geringfügigen Sachbeschädigung (Sachschaden CHF 50.00), begangen am 21. April 2021 [recte: 2019] am F.________ in G.________, zum Nachteil von A.________.