Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 25. November 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Sachbeschädigung, angeblich begangen am 21. April 2019 am F.________ in G.________, zum Nachteil von C.________ mangels Strafantrags eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 21. April 2019 am F.________ in G.________, zum Nachteil von C.________;