Entsprechend entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 13'573.85 (9/10 von CHF 15'082.05). Darauf besteht im Umfang von 4/5 gemäss seinem anteilsmässigen Unterliegen eine Rück- und Nachzahlungspflicht.