den Gesamtkosten erscheint in Anbetracht der konkret zu beurteilenden Delikte auf beiden Seiten, der dafür abstrakt vorgesehenen Strafzumessungen (zwei Verbrechen/ein Vergehen, die Staatsanwaltschaft beantragte dafür vor erster Instanz 45 Monate Freiheitsstrafe vs. zwei Übertretungen, die Staatsanwaltschaft beantragte dafür vor erster Instanz eine Einstellung und einen Freispruch, letztendlich gab es CHF 150.00 Busse und Strafbefreiung), aber auch des konkreten objektiven Verschuldens tatsächlich hoch. Wären die zu behandelnden Tatvorwürfe gegen den Beschuldigten 2 im Strafbefehlsverfahren und vor Einzelgericht abgetrennt