Die unübersichtliche Rückwärtsfahrt erstreckte sich zudem über einen Weg von rund 300 Metern auf einer engen, seitlich begrenzten Strasse. Dadurch gefährdete er nebst seinen Fahrzeuginsassen und den beiden Fahrradfahrenden auch weitere Personen, welche auf die Fahrbahn hätten treten können. Straferhöhend wirkt sich wiederum der Beweggrund für das gefährliche Fahrmanöver aus. Reduzierend fällt allerdings ins Gewicht, dass der