Die VBRS-Richtlinien sehen für eine einfache Verkehrsregelverletzung durch nicht vorschriftsgemässes Rückwärtsfahren eine Busse in der Höhe von CHF 300.00 vor (S. 21, Ziff. 2.7.) und für eine grobe Verkehrsregelverletzung eine Strafe ab 12 Strafeinheiten (S. 7, Ziff. 2.). Der Beschuldigte 1 hat die erlaubte Geschwindigkeit von 5 km/h bei Rückwärtsfahren um rund das Fünffache überschritten. Die unübersichtliche Rückwärtsfahrt erstreckte sich zudem über einen Weg von rund 300 Metern auf einer engen, seitlich begrenzten Strasse.