Durch seine Fahrweise hat A.________ die Verkehrssicherheit ernstlich bzw. abstrakt gefährdet. Er hätte mit weiteren Verkehrsteilnehmern als C.________ nämlich mit dessen Ehefrau oder Personen, die aus den am Strassenrand liegenden Häusern treten, kollidieren können. Beim Tattag handelte es sich um den Ostersonntag womit mutmasslich viele Personen unterwegs gewesen sind. Ebenfalls gefährdete A.________ abstrakt seine Kinder und Grossmutter, die in seinem Fahrzeug mitfuhren.