44 Abs. 1 StGB). 18.2 Grobe Verkehrsregelverletzung (rechtskräftiger Schuldspruch) 18.2.1 Rechtskräftig erstellter und beurteilter Sachverhalt gemäss Vorinstanz Die Vorinstanz erachtet in Bezug auf den Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung folgenden Sachverhalt als erstellt (pag. 568.; S. 44 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): A.________ ist mit seinem Fahrzeug auf dem F.________ in G.________ den Fahrradfahrern zwischen 245 und 282 Meter rückwärts nachgefahren. Zudem fuhr er entgegen der gesetzlichen Vorschrift mit einer Geschwindigkeit von 24 km/h statt Schritttempo von 5 km/h […].