Er hat keine Vorstrafen und lebt in geordneten familiären, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Insgesamt wirken sich das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse neutral aus. Hinsichtlich seines Verhaltens nach der Tat und im Strafverfahren kann festgehalten werden, dass der Beschuldigte 1 insofern Einsicht und Reue an den Tag legte, als dass er mehrfach äusserte, dass die Rückwärtsfahrt dumm und ein Fehler gewesen sei (bspw. pag. 434 Z. 7 f., pag. 688 Z. 22 f.). Eine Entschuldigung an den Beschuldigten 2 blieb allerdings aus (pag. 685 Z. 21 ff.).