Die Verschuldenseinschätzung wird auch dadurch beeinflusst, ob und inwieweit es dem Opfer möglich ist bzw. war, sich gegen einen Angriff zu wehren (MATHYS, a.a.O., N. 93 f.). Der Beschuldigte 2 wurde vom Verhalten des Beschuldigten 1 überrascht und konnte dem rückwärtsfahrenden Auto aufgrund der Wegverhältnisse nicht ausweichen. Der Beschuldigte 1 fuhr dem Beschuldigten 2 gesetzeswidrig über mehrere 100 Meter rückwärts in fünffach überhöhter Geschwindigkeit bei eingeschränkter Sicht hinterher, was sich straferhöhend auswirkt. Fazit objektive Tatschwere