Verwerflichkeit des Handelns Bei Gewaltdelikten spielt das Ausmass bzw. die Intensität der Gewalteinwirkung für die Einordnung der Tatschwere eine wichtige Rolle. Je übermässiger das gewaltsame Vorgehen und je brutaler die Einwirkung auf das Opfer ist, desto verwerflicher ist die Tat und desto schwerer wiegt letztlich das Verschulden. Die Verschuldenseinschätzung wird auch dadurch beeinflusst, ob und inwieweit es dem Opfer möglich ist bzw. war, sich gegen einen Angriff zu wehren (MATHYS, a.a.O., N. 93 f.).