Es ging ihm lediglich darum, den Fahrradfahrer zur Rede zu stellen, der ihm zuvor den Rückspiegel durch einen Schlag mit der Hand kaputt gemacht hat. Für eine bloss geringe Sachbeschädigung war er also bereit, den Fahrradfahrer einer sehr grossen Gesundheitsgefahr auszusetzen. Die Würdigung der gesamten Umstände, insbesondere aber die grosse Gefahr der Tatbestandsverwirklichung und die grosse Sorgfaltspflichtverletzung, lässt einzig den Schluss zu, dass A.________ mit seinem Fahrmanöver in Kauf genommen hat, dass es zu einer Kollision mit dem Fahrradfahrer kommt, dieser deshalb stürzt und sich schwer verletzt. Oder anders gesagt: Für A.__