___ daher kaum richtig einordnen. Weiter zeigt die Tatsache, dass A.________ den Fahrradfahrer über eine Strecke von knapp 300 Metern nachgefahren ist, dass er sein Ziel hartnäckig verfolgte. Er hätte während dem Nachfahren ohne Weiteres genügend Zeit gehabt, sich zu besinnen und die Verfolgung abzubrechen. Die Fahrweise und das Fahrmanöver ist daher als absolut unangebracht zu bezeichnen. Auch aus dem Beweggrund kann A.________ nichts zu seinen Gunsten ableiten. Es ging ihm lediglich darum, den Fahrradfahrer zur Rede zu stellen, der ihm zuvor den Rückspiegel durch einen Schlag mit der Hand kaputt gemacht hat.