Ebenfalls geht aus dem Bericht vom 13.03.2020 der orthopädischen Behandlung hervor, dass die rechte Schulter therapiert wurde. Es kann damit nach Ansicht des Gerichts nicht ausgeschlossen werden, dass die noch bestehenden Schmerzen nicht auf die Kollision, sondern auf diese bereits vorbestehenden körperlichen Einschränkungen zurückzuführen sind. Weiter machte C.________ zu Recht nicht geltend, dass die Schmerzen zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führten. Dies zeigt die Tatsache, dass er nun wieder zu 100% arbeitstätig ist.