22 18. Konkrete Strafzumessung 18.1 Versuchte schwere Körperverletzung (rechtskräftiger Schuldspruch) 18.1.1 Rechtskräftig erstellter und beurteilter Sachverhalt gemäss Vorinstanz Die Vorinstanz erachtet in Bezug auf den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung folgenden Sachverhalt als erstellt (pag. 553 f., pag. 561 f.; S. 29 f., S. 37 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Das Gericht erachtet es deshalb aufgrund der Arztberichte zu den Unfallfolgen lediglich als erstellt, dass C._______