Immerhin hat er nicht ganz zu Unrecht in der Hitze des Gefechts einen Weg gesucht, wie er den Beschuldigten 2, der sich nach dem verursachten Schaden (für diesen Tatvorwurf erfolgte ein rechtskräftiger Schuldspruch gegen den Beschuldigten 2) einfach davonmachen wollte, zur Rechenschaft ziehen könnte. Anders als bei vorbeifahrenden Autofahrern, bei denen man sich immerhin die Nummer des Kontrollschildes notieren kann, ist es bei einem Velofahrer nachträglich kaum noch möglich, diesen ausfindig zu machen, es sei denn, man stellt ihn vor Ort zur Rede und notiert seine Personalien.