Er führte zudem aus, beim letzten Mal, als er zurückgeschaut habe, der Meinung gewesen zu sein, es bestünde genügend Abstand zu den Fahrrädern, dass er bei einem Manöver ihrerseits frühzeitig würde bremsen können. Als er den Beschuldigten 2 dann hinter seiner Stossstange gesehen habe, habe er zu bremsen begonnen (pag. 26 Z. 296 ff.). Damit räumte der Beschuldigte 1 implizit auch ein, dass er vor dem Bremsvorgang resp. Unfall nicht in die Fahrtrichtung geschaut hatte (vgl. auch pag. 433 Z. 18 ff. und 25 ff.). Seine Grossmutter führte auf Frage nach dem Zustand des Beschuldigten 1 während des Rückwärtsfahrens aus «Il était furieux.