24 Z. 184 f.]). Obwohl er immer wieder betonte, dass er im Zeitpunkt des Rückwärtsfahrens der Meinung war, genügend Abstand zu halten und die Situation im Griff zu haben, räumte er auf Vorhalt hin ein, dass es in solchen Situationen immer zu einem Unfall kommen könne und er sich bewusst sei, dass der Beschuldigte 2 im schlimmsten Fall hätte sterben können (pag. 26 Z. 268 ff.). Er führte zudem aus, beim letzten Mal, als er zurückgeschaut habe, der Meinung gewesen zu sein, es bestünde genügend Abstand zu den Fahrrädern, dass er bei einem Manöver ihrerseits frühzeitig würde bremsen können.