18 Lebensgefahr zu bringen. Sein Plan wäre gewesen, sein Auto zu wenden und dann den Fahrradfahrern vorwärts hinterherzufahren, sie zu überholen und zum Anhalten zu bewegen. Es sei darauf abzustellen, dass der Beschuldigte 1 im Zeitpunkt, als er die Gefahr erkannt habe, alles gemacht habe, um genau das zu verhindern. Für alles Weitere – das rücksichtslose Rückwärtsfahren – sei der Beschuldigte 1 bestraft worden. Über die Gefahr, dass mehr passieren könne, habe er sich nicht hinweggesetzt.